
Informationen zum Jahreskontoauszug
| Über die unten stehenden Verlinkungen gelangen Sie zu den einzelnen Hinweisen für die im Jahreskontoauszug markierten Punkte ( 1 - 10 ).
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1. Anschrift
Bitte prüfen Sie die angegebene Anschrift. Sollte sich diese geändert haben, bitten wir um eine schriftliche Information. Sofern sich nur die Adresse geändert hat, genügt ein Anruf bei Ihrer Geschäftsstelle oder unserem Servicetelefon (02 61) 94 34 - 6 09. Bei Namensänderung erbitten wir eine Kopie der amtlichen Urkunde, aus der diese Änderung hervorgeht.
2. Steuerbescheinigung
Die Steuerbescheinigung enthält alle wichtigen Daten, die Sie zur Vorlage beim Finanzamt benötigen. Alle Angaben ergeben sich aus den Einzelumsätzen des laufenden Jahres. Die Steuerbescheinigung liegt als gesonderter Vordruck bei. Die Berechnung der Zinsen (Kapitalerträge) erfolgt ab dem Wertstellungsdatum der ersten Einzahlung und ändert sich mit jeder weiteren Einzahlung bei positivem Kontostand.
3. Buchungstext
Durch die Buchungstexte werden die Ein- und Auszahlungen Ihres Kontoauszuges dargestellt. Die Buchungen beginnen in der Regel mit einem Saldovortrag aus dem Vorjahr und enden mit dem aktuellen Saldo.
4. Wertstellung
Das Datum der Wertstellung gibt jeweils das Datum an, an dem der Betrag auf unserem Bankkonto eingegangen ist oder wir Auszahlungen an Ihre Bank weitergeleitet haben. Verzögerungen hinsichtlich der Wertstellung auf Ihrem Girokonto sollten Sie bitte mit Ihrer Hausbank klären. Die Frage, wann die Zahlung auf einen Bausparvertrag als geleistet im Sinne der Prämienbestimmungen angesehen werden kann, ist besonders zum Jahresende von Bedeutung, wenn es darum geht, ob ein Bausparbeitrag dem alten oder dem neuen Sparjahr zuzuordnen ist. Maßgebend ist das sog. Abflussprinzip. Danach gelten Zahlungen zu dem Zeitpunkt als geleistet, zu dem sie aus dem Vermögen des Bausparers "abgeflossen" sind. Auf den Zeitpunkt des Zugangs dieser Zahlung bei der Bausparkasse kommt es nicht an.
5. Umsatz
Zu- oder Abgänge von Beträgen auf Ihrem Konto sind mit Plus oder Minus gekennzeichnet. Saldovortrag plus Veränderungen des laufenden Jahres ergeben den Endsaldo.
6. Bausparnummer
Über die Bauspar-, Darlehens- oder Kontonummer (für Kapitalanlagen) werden alle Vertragsdaten zugeordnet. Es ist daher wichtig, dass Sie bei Schriftwechseln, Einzahlungen oder telefonischen Kontakten stets diese Nummer angeben. Einzelne Gesamteinzahlungen für mehrere Vertragsnummern führen zu Verzögerungen bei der Zuordnung auf die jeweiligen Konten. Das gilt auch, wenn Sie mehrere Nummern auf dem Überweisungsträger angegeben haben. Im elektronischen Zahlungsverkehr wird von den Banken in der Regel nur eine Nummer übernommen. Veranlassen Sie daher bitte stets Einzelüberweisungen mit der jeweiligen Vertragsnummer.
7. Vertragsbeginn
Für die prämienrechtliche Bindungsfrist ist der Vertragsbeginn maßgebend. Dies ist das Eingangsdatum des Antrages in der Geschäftsstelle oder das Wertstellungsdatum der ersten Einzahlung. Die Bindungsfrist ändert sich, wenn im laufenden Jahr eine Erhöhung durchgeführt wurde. Die allgemeine Bindungsfrist beginnt mit dem Vertragsbeginn und beträgt grundsätzlich sieben Jahre, soweit eine Wohnungsbauprämie gewährt worden ist. Für die Wohnungsbauzusatzprämie, die für die Jahre 1991 – 1993 in den neuen Bundesländern gezahlt wurde, gilt eine ewige Bindungsfrist. Für Verträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen werden, gilt prämienrechtlich eine ewige Bindungsfrist. Das heißt, das Guthaben muss wohnwirtschaftlich verwendet werden, damit der Anspruch auf Wohnungsbauprämie erhalten bleibt.
8. Bewertungszahl
In der Bewertungszahl wird die Höhe des Bausparguthabens und die Spardauer im Verhältnis zur Bausparsumme bewertet. Sie erhöht sich monatlich. Zum Bewertungsstichtag gilt das "Zuflussprinzip", d. h. der Geldeingang muss zum Stichtag bei der Bausparkasse eingegangen sein. Die Höhe der Bewertungszahl ist ein Bewertungskriterium für die Zuteilung Ihres Bausparvertrages. Die Mindestbewertungszahl richtet sich nach den für Sie beim Vertragsbeginn gültigen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge.
9. Wohnungsbauprämie
Die unter der Bewertungszahl angegebene Wohnungsbauprämie ist die Summe aller bisher vorgemerkten Prämien für diesen Vertrag. Die Gutschrift der vorgemerkten Prämie(n) erfolgt erstmals bei Zuteilung der Bausparsumme bzw. bei Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist oder bei vorzeitiger prämienunschädlicher Verfügung auf Ihrem Bausparkonto. Anschließende Prämien werden jährlich direkt dem Bausparkonto gutgeschrieben.
Für Bausparverträge, die vor dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31. Dezember 2008 nicht mindestens ein Regelsparbeitrag eingezahlt wurde sowie für Bausparverträge, die ab dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden, erfolgt die Auszahlung der Wohnungsbauprämie grundsätzlich erst bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages.
10. Freistellungs- und Sparerpauschbetrag
Angaben ob oder in welcher Höhe Kapitalerträge freigestellt sind.
11. IBAN und BIC
Für Zahlungen aus dem Ausland, sind IBAN und BIC auf dem Überweisungsträger anzugeben.
12. Ansprechpartner
Für kurzfristige Auskünfte zu den Kontoauszügen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer (02 61) 94 34 - 6 09 zur Verfügung. Für darüber hinaus gehende Fragen zum Bausparen, Finanzieren, zu Kapitalanlagen oder zur Altersvorsorge setzen Sie sich bitte mit einer unserer Geschäftsstellen in Ihrer Nähe in Verbindung.
