Freistellungsauftrag
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig, wenn sie die Freibeträge (inklusive Werbungskosten-Pauschalbetrag) übersteigen. Sie können Ihre Zinserträge von der Zinsabschlagsteuer befreien.
Nutzen Sie dazu unseren Freistellungsauftrag. Bitte drucken Sie den Freistellungsauftrag (PDF, 1109 KB) aus und senden ihn ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück:
Debeka Bausparkasse AG
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 18
56054 Koblenz
Die Freibeträge inklusive Werbungskosten-Pauschalbetrag betragen seit dem 01.01.2007
- für Alleinstehende 801 Euro
- für Verheiratete 1.602 Euro
Für alle Bauspar- und Festgeldeinlagen, die Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner führen, ist in der Regel nur ein Freistellungsauftrag erforderlich.
Bitte denken Sie daran, den Freistellungsauftrag rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vor der nächsten Zinsgutschrift) einzureichen. Zu spät eingehende Freistellungsaufträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
