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Hypothekendarlehen

Hinweise zu Debeka- Hypothekendarlehen I

  • Bei einer Kapitalabfindung/Versicherungssumme zwischen 50 % und 70 % der Darlehenssumme bestehen 2 Optionen. Während der Zinsfestschreibungszeit ist ein Wechsel zwischen diesen nicht möglich!
    • Option 1: Es ist eine zusätzliche Anfangstilgung von mindestens 0,75 % bis höchstens 1,5 % jährlich erforderlich.
    • Option 2: Die Tilgung kann während der Dauer der ersten Zinsfestschreibung für 10 Jahreausgesetzt werden; danach ist die Tilgung von mindestens 1 % bis 3 % p.a. der ursprünglichen Schuldsumme zu leisten.

Debeka-Hypothekendarlehen I

  • Mit Tilgungsaussetzung gegen Verpfändung einer Debeka-Lebensversicherung oder Rentenversicherung nach Tarif A2.
  • Für selbstgenutztes Wohneigentum bis ca. 60 % des Beleihungswertes, ansonsten bis 50 %.
  • Mindestsumme 25.000 EUR.
Sollzins Festschreibung Auszahlung effektiver Jahreszins
3,60 % 10 Jahre 100 % 3,66 %
3,70 % 15 Jahre 100 % 3,76 %
3,90 % 20 Jahre 100 % 3,97 %
4,10 % 30 Jahre 100 % 4,18 %

Debeka-Hypothekendarlehen Ia

  • Mit Tilgungsaussetzung in Höhe der Darlehenssumme wird ein Zinsnachlass von 0,10 % auf den Sollzins des Hypothekendarlehens I gewährt.
  • Für selbstgenutztes Wohneigentum bis ca. 60 % des Beleihungswertes, ansonsten bis 50 %.
  • Mindestsumme 25.000 EUR.
Sollzins Festschreibung Auszahlung effektiver Jahreszins
3,50 % 10 Jahre 100 % 3,56 %
3,60 % 15 Jahre 100 % 3,66 %
3,80 % 20 Jahre 100 % 3,87 %
4,00 % 30 Jahre 100 % 4,08 %

Debeka-Hypothekendarlehen II

  • Hierbei handelt es sich um ein Annuitätendarlehen. Der Anfangstilgungssatz beträgt wahlweise 1 %, 2 % oder 3 % jährlich.
  • Für selbstgenutztes Wohneigentum bis ca. 60 % des Beleihungswertes, ansonsten bis 50 %.
  • Mindestsumme 25.000 EUR.
Sollzins Festschreibung Auszahlung effektiver Jahreszins
3,70 % 10 Jahre 100 % 3,76 %
3,80 % 15 Jahre 100 % 3,87 %
4,00 % 20 Jahre 100 % 4,07 %
4,20 % 30 Jahre 100 % 4,28 %


* Effektiver Jahreszins bei Unterlegung einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung: Es werden keine Kosten der Kapitallebens- bzw. Rentenversicherungen berücksichtigt. Unter Einbeziehung dieser Kosten ergibt sich ggf. ein höherer effektiver Jahreszins.