Besondere Hinweise für Spanien
Damit Sie beim Erwerb von Wohneigentum in Spanien keine böse Überraschung erleben, möchten wir Sie auf einige Besonderheiten hinweisen.
Der Immobilienerwerb in Spanien kann aufgrund von Mängeln bei den Registereintragungen sowie der Baukontrolle Probleme mit sich bringen:
- Eigentumsverhältnisse sind vielfach in den Registern nicht oder nur lückenhaft dargestellt.
- Ungenehmigte Neu-, Um- und Anbauten der Vergangenheit rufen insbesondere bei Verkaufstransaktionen die Baubehörden auf den Plan. Der Erwerber haftet letztlich für den Verkäufer und muss Abrissverfügungen, Bußgelder und Steuernachzahlungen gegen sich gelten lassen.
- Lasten und Beschränkungen sind vielfach nicht im Grundbuch festgehalten.
Deshalb sollte in Spanien vor Abschuss eines Kauf(Vor-)vertrages ein Anwalt und/oder unabhängiger Architekt die Eigentumsverhältnisse prüfen.
Darüber hinaus lassen Sie Ihren Anwalt oder Architekt folgendes prüfen:
- Welche Lasten ruhen außerhalb des Grundbuchs/Hypothekenregisters noch auf dem Grundstück?
- Liegen für den Gebäudebestand - auch Um- und Ausbau - alle erforderlichen Baugenehmigungen vor?
- Entspricht die bisherige Bauausführung den Genehmigungen?
- Ist der von Ihnen geplante Neu-, Um- und Anbau zulässig?
