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Prinzip des Bausparens

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

1775 wurde in Birmingham/Großbritannien die erste Bausparkasse gegründet. Heute besitzen mehr als 25 Millionen Bundesbürger mindestens einen Bausparvertrag.

Die Idee des Bausparens ist es, gemeinschaftlich ausreichend Eigenkapital zur Baufinanzierung zu bilden und gleichzeitig einen Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsstabiles Darlehen zu erwerben.

Alle Bausparer zahlen ihre Sparleistungen in einen Topf, aus dem dann das angesparte Eigenkapital bzw. das Bauspardarlehen entnommen wird. Hat der Bausparer mit seinen Sparleistungen mindestens 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme (bei der Debeka nur 40 Prozent) über eine bestimmte Zeitspanne angespart, besitzt er Anspruch auf ein Darlehen.

Beispiel

Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag über die von ihm gewünschte Bausparsumme ab, beispielsweise über 50.000 Euro. Er verpflichtet sich damit zu regelmäßigen monatlichen Sparleistungen zwischen drei und zehn Promille der vereinbarten Bausparsumme, hier zwischen 150 und 500 Euro. Bei einem Debeka-Bausparvertrag liegt der Regelsparbeitrag bei drei Promille. 

Bauspardarlehen

Wenn das Mindestsparguthaben -  also 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme -  eingezahlt ist, in unserem Beispiel 20.000 bzw. 25.000 Euro, und das Guthaben, das übrigens auch mit Guthabenszinsen belohnt wird, über eine ausreichende Zeitspanne besteht, hat der Bausparer ein Anrecht auf das Bauspardarlehen erworben. Das Darlehen wird meist in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben  ausgezahlt. Der Bauherr kann jetzt über die gesamte Bausparsumme verfügen und seinen Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen.

Garantierter Darlehenszinssatz 

Gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase ist ein Bauspardarlehen über die gesamte Laufzeit konkurrenzlos zinsgünstig. Sie sichern sich einen garantierten Darlehenszinssatz unabhängig von den Schwankungen am Kapitalmarkt.

Staatliche Förderung

Der Staat fördert mit der Wohnungsbauprämie , der Arbeitnehmer-Sparzulage .

Bausparverträge sind vielseitig nutzbar

Ein Bausparvertrag kann, außer für den Erwerb von Wohneigentum, z. B. auch genutzt werden:

  • für Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen
  • zur Ablösung von Hypotheken
  • zur Finanzierung von Bauland und Erschließungskosten
  • um Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb zu zahlen
  • zur Auszahlung von Miterben eines Hauses
  • zum Einkauf in eine Altenheimwohnung etc.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

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