Staatliche Förderung

Der Staat hilft beim Bausparen kräftig mit! Bausparen wird mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützt. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Bausparvertrags.

Staatliche Förderung

Details zur staatlichen Förderung

Bausparen wird vom Staat mit der Wohnungsbaupämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Fördermöglichkeiten.

Wohnungsbauprämie

Sie erhalten pro Jahr 8,8 % Wohnungsbauprämie für Ihre Einzahlungen bis 512 Euro für Singles bzw. 1.024 Euro für Verheiratete.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen 25.600 Euro bei Singles beziehungsweise 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Darüber hinaus müssen Sie im Jahr mindestens 50 Euro auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt haben und das Bausparguthaben nach der Zahlung wohnwirtschaftlich verwenden.

Tipp: Schon mit 16 Jahren können Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlt, erhalten Sie 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 470 Euro im Jahr.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro bei Singles beziehungsweise 35.800 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Für das Aktiensparen liegen die Einkommensgrenzen bei 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete. Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein.

Antrag vermögenswirksame Leistungen

Beantragen Sie die Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen bei Ihrem Arbeitgeber auf einen Debeka Bausparvertrag BS1. hier

Beispiel:

Förderung pro Jahr Singles zusammenveranlagte Ehegatten
8,8 % Wohnungsbauprämie bis zu: 45,06 EUR 90,11 EUR
9 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag bis zu: 42,30 EUR 84,60 EUR
20 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf Aktiensparen bis zu: 80,00 EUR 160,00 EUR
mögliche Gesamtprämie: 167,36 EUR 334,71 EUR